Am 1.7.2025 ist bundesweit das neue „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/107/VO) in Kraft getreten.
De facto bedeutet dies, dass nun auch in Berlin (wie in Brandenburg schon seit dem 1.1.2025) die Pflicht zum Schutzkonzept gilt für alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Das sind natürlich auch wir Jugendverbände. Für die meisten von uns ist das kein Problem – unsere Bundes- und Landesverbände haben bereits Schutzkonzepte, die auch in den lokalen Gruppen gelten.
Dennoch ist es hilfreich, dazu sprachfähig zu sein, solltet ihr vom Jugendamt oder von Eltern auf die neue Regelung angesprochen werden. Dazu legen wir euch diese aktuellen Fort- und Weiterbildungen ans Herz, die beide schon in den nächsten Tagen stattfinden werden:
8.12. Deutscher Bundesjugendring: Werkstatt Prävention
Es werden aktuelle Entwicklungen im Themenfeld sowie Herausforderungen und Fragen aus den Mitgliedsorganisationen besprochen. Hier könnt ihr eure Fragen zum neuen Gesetz und dessen Folgen für euch los werden.
https://www.dbjr.de/formulare/an-g-ws-praevention-251208
Die Anmeldephase ist theoretisch am Freitag abgelaufen, aber wenn ihr schnell entschlossen seid, kommt ihr hoffentlich trotzdem noch rein.
15.12. Landesjugendring Berlin: Inklusive Jugendräume: Schutzkonzepte und Co.
besteht aus 2 Terminen: 15.12.2025 online und 16.1.26 in der Stadtwerkstatt (am Alex)
Der erste Teil dieser Fortbildung wird u.a. von einer Person aus dem Steglitz-Zehlendorfer BdP Stamm Burgund geleitet – das wird sich sicher lohnen. 🙂 Hier wird es insbesondere darum gehen, wie man die Schutzkonzepte eurer Bundes- und Landesverbände in die lokalen Gruppen bringen kann bzw. bestehende Konzepte nochmal anzuschauen und ggf. zu überarbeiten.
Hier noch der relevante Gesetzestext für euch, das ist §1 des im neuen Gesetz enthaltenen Antimissbrauchsbeauftragtengesetzes:
„Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
(1) Ziel des Gesetzes ist es, dass die staatliche Gemeinschaft Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt und Ausbeutung schützt. Zur Verwirklichung dessen sollen durch dieses Gesetz geeignete Maßnahmen getroffen werden, insbesondere
1. um Schutz durch Prävention und Intervention in allen Lebensbereichen zu gewährleisten, insbesondere in Einrichtungen, die der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen dienen oder deren Aufgaben und Ziele in vergleichbarer Weise Kontakt zu Kindern und Jugendlichen beinhalten,
2. um für Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt oder Ausbeutung erfahren oder erfahren haben, Beratung, Unterstützung und Aufarbeitung zu gewährleisten und
3. um die Qualitätsentwicklung im Kinderschutz sicherzustellen sowie die gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung zu fördern.
(2) Präventive Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung umfassen insbesondere zielgruppenspezifische Sensibilisierung und Aufklärung, präventive Erziehung sowie Schutzkonzepte in Einrichtungen, Organisationen, Strukturen und digitalen Diensten, die Kinder und Jugendliche nutzen.“
Herzliche Grüße,
euer
BJR SZ Vorstand








